ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

CLASSIC CarSharing

1 Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Christian Lühmann GmbH (nachfolgend “LÜHMANN”), und Personen, die das CarSharing- Angebot von Lühmann (CLASSIC CarSharing) durch Abschluss eines CarSharing Mietvertrages in Anspruch nehmen. Diese Personen werden nachfolgend “KUNDE” genannt.

2 Nutzungsberechtigung / Fahrtberechtigung
2.1 Fahrtberechtigt sind alle KUNDEN,
die einen Kundenvertrag mit LÜHMANN geschlossen haben, eine Buchung eines Fahrzeuges für den Zeitraum der Nutzung abgeschlossen haben, einen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerschein besitzen.

2.2 Fahrtberechtigt können auch Personen sein, die keinen Kundenvertrag mit LÜHMANN haben. Voraussetzungen für die Fahrtberechtigung sind:
Zustimmung des KUNDEN für die Fahrt.
Sicherstellung der Einhaltung der AGB durch den KUNDEN. Der Fahrer besitzt einen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerschein.

Der KUNDE vertritt das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln und hat jederzeit die Nachweispflicht über Fahrer und Nutzer des Fahrzeuges. Überlässt KUNDE das Fahrzeug unberechtigten Dritten, bzw. lässt unberechtigte Dritte das Fahrzeug fahren, fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.

2.3 Der Fahrtberechtigte verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerschein mitzuführen. Die Berechtigung nach 2.1 und 2.2 ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz eines gültigen Führerscheins und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, vorübergehender Sicherstellung oder Verlust des Führerscheins erlischt unmittelbar die Fahrtberechtigung nach 2.1 und 2.2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Organisation von dem Wegfall oder Einschränkungen seiner Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3 Buchung
3.1 Buchungspflicht
KUNDE ist verpflichtet vor der Nutzung das Fahrzeug für den Nutzungszeitraum zu buchen. Die Buchung geschieht online über die von LÜHMANN zur Verfügung gestellte Buchungsplattform oder App.

3.2. Buchungszeitraum
Der minimale Buchungszeitraum beträgt eine Stunde.

3.3 Stornierung
Buchungen können teilweise oder komplett storniert werden. Die Stornierung ist bis 12 Stunden vor Buchungsbeginn kostenfrei.
Danach gelten die in der Gebührenliste gültigen Stornierungskosten.
Wird die Nutzung nicht bis spätestens 30min nach Beginn des Buchungszeitraums über die App gestartet, verfällt die Buchung und wird automatisch storniert.

3.4. Verkürzung und Verlängerung der Buchung
Eine Verkürzung der Buchung ist bis 1 Stunde vor Ende der Buchung möglich. Für die verkürzte Buchung fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.
Eine Verlängerung der Buchung oder Verspätung der Rückgabe muss LÜHMANN durch KUNDE mitgeteilt werden. Kommt es zu einer Überschneidung mit anderen Buchungen, zahlt KUNDE eine Verspätungsgebühr gemäß gültiger Gebührenliste.
Falls eine Verspätung nicht mitgeteilt wird, zahlt KUNDE eine Überziehungsgebühr gemäß gültiger Gebührenliste.

4 Nutzung
4.1 Zweckmäßige Nutzung
KUNDE kann mit Beginn der Buchung das Fahrzeug nutzen. KUNDE ist verpflichtet, das Fahrzeug zweckmäßig, der Betriebsanleitung folgend, zu nutzen. KUNDE ist verpflichtet, das Fahrzeug verkehrsgerecht und gesetzeskonform zu fahren.
Es sind ausschließlich die vom Hersteller vorgegebenen und von LÜHMANN freigegebenen Betriebsstoffe zu verwenden.
Verursacht KUNDE durch unzweckmäßige Nutzung einen Schaden, der den Einsatz eines Technikers erfordert, trägt KUNDE die Kosten für den Techniker gemäß gültiger Gebührenliste. Die tatsächlichen Kosten zur Behebung des Schadens fallen ebenfalls an und müssen vom KUNDEN gezahlt werden.
KUNDEN und Fahrtberechtigten ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:
a. zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme.
b. zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte.
c. zu motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen und Sicherheitstrainings und sonstigen Fahrzeugtests.
d. zur Beförderung giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
e. zum Transport von Gegenständen, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) oder das Fahrzeug beschädigen können.
f. zum Tiertransport.
g. zur Begehung von Straftaten.

Für KUNDE und Fahrtberechtigte gilt eine Alkohol-Promillegrenze von 0,0 ‰. Zudem ist die Fahrzeugnutzung unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, nicht erlaubt.

Kinder oder Kleinkinder dürfen ausschließlich in der zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern erforderlichen Kindersitzvorrichtung mitfahren.

4.2 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der Schadenliste des Fahrzeuges abzugleichen.
Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel sind LÜHMANN vor Fahrtantritt über die APP zu melden. Werden keine Neuschäden vor Fahrtantritt gemeldet, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei (mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden). Unterlässt KUNDE die Schadenskontrolle vor Fahrtbeginn, kann LÜHMANN die Kosten des zusätzlichen Schadens, sowie die Bearbeitungsgebühr laut aktueller Gebührenliste an KUNDE berechnen.
Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, welche die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigen können, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LÜHMANN zulässig.

4.3 Sauberkeit
KUNDE hat das Fahrzeug sauber zu hinterlassen. Als nicht sauber gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn der Innenraum Flecken, Abfall, Gru?nschnitt, Verschmutzung durch den Transport von Tieren, Schlamm oder ähnliches aufweist, bzw. die Verschmutzung des Fahrzeuges über gewöhnliche, witterungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgeht.
In allen Fahrzeugen von LÜHMANN ist das Rauchen nicht gestattet.
Falls das Fahrzeug nicht sauber hinterlassen wird, oder in dem Fahrzeug geraucht wurde, ist LÜHMANN berechtigt eine Gebühr zur Sonderreinigung gemäß gültiger Gebührenliste zu erheben.

4.4 Rückgabe und Auftanken des Fahrzeuges
KUNDE ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß am Standort/Parkplatz des Fahrtbeginns zurückzugeben.

Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefülltem Tank zurückgegeben werden.
Bei e-Fahrzeugen muss das Fahrzeug an die Ladestation angeschlossen werden und der Ladevorgang gestartet werden. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren ordnungsgemäß verschlossen (Tu?ren und Fenster verriegelt) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern (Scheinwerfer, Radio, Innenraumbeleuchtung und an die 12V-Steckdose angeschlossene Verbraucher) abzustellen und Fahrzeugschlu?ssel und Tankkarte am vorgeschriebenen Ort zu deponieren.
Wird das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.
Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.

5 Haftung des KUNDEN, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung
5.1 Haftung des KUNDEN
Grundsätzlich haftet KUNDE nur für selbstverschuldete Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und/oder Vertragsverletzungen. KUNDE haftet nach den gesetzlichen Regelungen, wobei die Haftung des KUNDEN sich auch auf Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigen-, Abschleppkosten, Wertminderung, Höherstufung der Versicherungsprämien und Mietausfall erstreckt.
KUNDE haftet für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. KUNDE haftet für das Handeln von Fahrtberechtigten.
Für die Bearbeitung von Bußgeldern oder Ordnungswidrigkeiten fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.

5.2 Versicherungsschutz
Für alle LÜHMANN Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Höhe der Selbstbeteiligung an Versicherungsschäden ist dem aktuellen Preisblatt zu entnehmen. Ein Anspruch auf diese beschränkte Selbstbeteiligung besteht nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Von der Haftungsbegrenzung in Höhe der Selbstbeteiligung sind Schäden am Fahrzeug ausgenommen, die durch unsachgemäße und grob fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs, das Ignorieren von Warnleuchten oder durch eine Falschbetankung oder durch Verrutschen der Ladung entstanden sind.

6 Verhalten beim Unfall, Diebstahl und Schäden
Nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigem Schaden muss KUNDE unverzüglich die Polizei verständigen
und den Schaden LÜHMANN mitteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf KUNDE kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Eine Weiterfahrt nach einem Schaden ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von LÜHMANN erlaubt.
KUNDE ist verpflichtet LÜHMANN innerhalb von zwei Tagen nach dem Schadenereignis wahrheitsgemäß, vollumfänglich und sorgfältig über das Ereignis in Textform zu unterrichten.
Für die Bearbeitung von selbstverschuldeten Unfällen fällt eine Gebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.

7 Entgelte, Zahlungsbedingungen
7.1 Entgelte
LÜHMANN stellt KUNDEN Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge gemäß dem jeweils aktuellen Preisblatt in Rechnung.
Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke.

Gebührenliste brutto (inkl. MwSt)

Stornierung bis 8 Std. vor BuchungsbeginnKostenlos
Stornierung weniger als 8 Std. vor Buchungsbeginn5,00 €
Stornierung weniger als 1 Std. vor Buchungsbeginn10,00 €
Stornierung nach Buchungsbeginn bzw. „no show“100% des Zeitpreises
Verspätungsgebühr wenn eine nachfolgende Buchung betroffen ist150,00 €
Verschuldeter Technikereinsatz p. Stunde70,00 €

Keine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs

Fahrereinsatz p. angefangener Stunde

75,00 €
Beendigung der Nutzung an falschem Standort100,00 €
Sonderreinigung350,00 €

Verlust, Beschädigung, Ersatz von

Fahrzeugschlüssel, Tank-, Lade- oder Parkkarte

150,00 €

Bearbeitungspauschale bei selbstverursachten

Unfällen und Schäden

50,00 €

Überlassung an Nichtberechtigte und Fahren

ohne Führerschein

500,00 €

Bearbeitung von Bußgeldern und

Ordnungswidrigkeiten

15,00 €
Rücklastschrift bzw. Rückbuchung8,92 €
Mahngebühr5,00 €

7.2 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die vom KUNDEN angegebene Kreditkarte oder als SEPA-Lastschrift. KUNDE hat in jedem Falle für eine ausreichende Deckung der Kreditkarte bzw. des Bankkontos zu sorgen. Für den Fall, dass das Entgelt nicht gebucht werden kann, entsteht dem KUNDEN eine Gebühr nach gültiger Gebührenliste.
Bei gewerblichen KUNDEN können die Kosten auch monatlich in Rechnung gestellt werden.
Die Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Geschieht dies nicht, fällt eine Mahngebühr gemäß gültiger Gebührenliste an.

8 Allgemeine Pflichten des KUNDEN
KUNDE ist verpflichtet, LÜHMANN eine Änderung seines Namens, der Anschrift oder Zahlungsverbindungen unverzüglich mitzuteilen.
KUNDE und Fahrtberechtige verpflichten sich, bei jeder Fahrt ihre gültige Fahrerlaubnis mitzuführen.
Über jeden zeitlich beschränkten oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis ist LÜHMANN unverzüglich zu informieren.

9 Kündigung, Sperrung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Im Falle der Kündigung durch KUNDE ist die Kündigung an folgende Anschrift zu senden: Christian Lühmann GmbH, Abt. CarSharing, Lange Str. 100-106, 27318 Hoya. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt.
LÜHMANN kann den Kundenvertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Als wichtiger Grund zur Kündigung gilt die verbotswidrige Nutzung des Fahrzeuges gemäß den Regelungen in 4.
Als wichtiger Grund gilt auch die Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit des KUNDEN.
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist LÜHMANN auch berechtigt, KUNDE aus wichtigen Gründen für Anmietungen zu sperren.
Solche Gründe für außerordentliche Kündigung oder Sperrung liegen insbesondere vor bei Zahlungsverzug mit nicht unerheblichen Forderungen von LÜHMANN aus früheren Buchungen, bei Verstößen gegen Verpflichtungen gemäß 4, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadenfällen oder

anderweitigen Verstößen des KUNDEN gegen wesentliche Vertragspflichten.
LÜHMANN informiert den KUNDEN unverzüglich über eine Sperrung.

10 Datenschutz
LÜHMANN ist berechtigt, persönliche Daten des KUNDEN elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des KUNDEN im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Eine sonstige Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von LÜHMANN, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwu?rdige Belange des KUNDEN nicht beeinträchtigt werden.

11 Änderungen der AGB und des Entgeltes
LÜHMANN behält sich vor, die Preise im Preisblatt jederzeit zu ändern.
LÜHMANN behält sich außerdem vor, jederzeit die AGB zu ändern.
Änderungen bzw. Anpassungen werden KUNDEN 4 Wochen vor Wirksamkeit mitgeteilt.

12 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz von LÜHMANN vereinbart.

Stand Juni 2022